Am 13. März 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus beschlossen, ab Dienstag, 17. März 2020 Kitas und Schulen zu schließen.
Dies bedeutet, dass auch die Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft ihre Kitas schließt und alle unsere Angebote an Schulen einstellt. Auf Grundlage dieser Beschlüsse werden zudem ab Montag, 16. März 2020, unsere Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Stadtteil- und Familienzentren bis auf weiteres geschlossen.
Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Neuigkeiten zur weiteren Entwicklung der Lage und erfahren, wie es mit den Angbeboten der Kitas, Kinder- und Jugendhäusern, Familienzentren, Jugendfarmen, Abeneteuerspielplätzen, Werkstatätten und Veranstaltungsorte der stjg weitergeht.
13. Mai 2020 - 09:30 Uhr
Das Jugendamt der Stadt Stuttgart hat in einem Informationsschreiben bekannt gegeben, dass die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020 des Landes noch keine Regelung für die Umsetzung einer erweiterten Notbetreuung und den Weg in einen reduzierten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten enthält. Es ist weiterhin unklar, wie, ab wann und für wen dort entsprechend der neuen Kriterien die zusätzliche Notbetreuung angeboten werden kann. Dies gilt auch für die Kindertagesstätten der stjg.Zwar plant das Kultusministerium, die erweiterte Notbetreuung ab dem 18. Mai 2020 in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder auszuweiten. Dabei dient die CoronaVO dient als Handlungsgrundlage, sodass der Betrieb der Kindertageseinrichtungen generell weiterhin untersagt ist und nur eine Notbetreuung möglich sein wird. Die Teilnahmeberechtigung wird in einer weiteren, noch zu beschließenden CoronaVO benannt werden. Deshalb wird weiterhin die Mehrzahl der Kinder nicht die Kindertageseinrichtungen besuchen können.
Laut Auskunft des Jugendamtes ist es derzeit noch unklar, ob es tatsächlich zum 18. Mai 2020 zu einer Erweiterung der Teilnahmeberechtigung an der Notbetreuung kommt. Schließlich hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer Ansprache betont, das Ergebnis einer Studie zur Rolle von Kindern unter zehn Jahren bei der Ausbreitung des Virus abwarten zu wollen, bevor eine weitere Erweiterung der Notbetreuung in Betracht komme. Die ersten Erkenntnisse aus dieser Studie werden für Mitte Mai erwartet. Demnach sind laut Jugendamt die wesentlichen Rahmenbedingungen der weiteren Erweiterung der Notbetreuung wie Zeitlauf oder Kriterien für die Teilnahmeberechtigung derzeit nicht geklärt.
Ohne die konkreten Umsetzungsrichtlinien zu kennen, vermag es deshalb auch die stjg nicht, die schrittweise Betreuung hin zu einem reduzierten Regelbetrieb aufzunehmen. Sobald jedoch die entsprechenden Rahmenbedingungen geklärt sind, werden diese in den Kindertagesstätten umgesetzt.
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